


Über den Knotenpunkt Waldschulallee / Harbigstraße führt parallel zur Waldschulallee ein Radweg, welcher nicht als Radweg gekennzeichnet ist, sondern als Gehweg Radfahrende in beide Richtungen frei. Zugleich sind aber schwer erkennbare aber wahrscheinlich gewollt getrennte Bereiche auf dem Gehweg für den Radverkehr vorgesehen. Problematisch wird diese Führungsform an dem Knotenpunkt, da sich der markierte Bereich für die Radfahrenden im Knotenpunkt kaum von den anderen Pflastersteinen unterscheidet. Wer hat dann Vorfahrt? Muss der Radverkehr im Knotenpunktbereich absteigen? Zudem wird die Aufmerksamkeit der Autofahrenden vielmehr auf den Fußgängerüberweg kurz vor oder hinter dem Bereich für den Radverkehr gelenkt. An dem Knotenpunkt sind keine vorfahrtregelnden Verkehrszeichen eingerichtet, weshalb „Rechts vor Links“ gelten sollte. Irgendwie passt dieser halbe Zweirichtungsradweg nicht an diese Stelle. Der Radverkehr kann problemlos einfach auf den Nebenstraßen geführt werden ohne extra einen kaum zu verstehenden Zweirichtungsradweg anordnen zu müssen.


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