Der Radweg ist – aus guten Gründen- nicht benutzungspflichtig (schmal, viele Fußgänger, Bushaltestelle).
Die Radfahrerampel gilt für Radfahrer, auch wenn sie auf der Fahrbahn fahren.
Die Radfahrerampel wird ca. 10 Sekunden vor der KFZ-Ampel rot.
Verhiellte ich mich regelkonform, müsste ich mit dem Fahrrad 10 Sekunden bei grüner Ampel halten (da für mich die rote Radfahrerampel gilt), während die Autos direkt hinter mir geradeausfahren dürften, wenn ich nicht dort stünde.
Zusatzinfo: Es gibt drei Fahrbahnspuren (links, rechts, geradeaus, aber nicht alle markiert), viele Autofahrer biegen von der mittleren Spur rechts ab, so dass oftmals geradeausfahrende KFZ eh schon behindert werden.
Kommentare
Ein Kommentar zu „1760025431“
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§37 StVO Ampeln: Es gilt die Ampel, die der Verkehrsführung entspricht, in der man sich befindet. Also die „Auto“ampel nicht die Radfahrampel, wenn sich der Radfahrende auf der Fahrbahn befindet.

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